Plön (ots) - Am Dienstag, den 25.08.2015 brannte es gegen 23.15 Uhr im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Lütjenburger Straße in Plön. Die ersten Feststellungen der Plöner Polizei ergaben, dass offensichtlich Brandstiftung vorlag - die Beamten konnten im Tatortbereich einen 32-jährigen Plöner vorläufig festnehmen. Die Ermittlungen des Kriminaldauerdienstes Kiel und der Kriminalpolizei Plön ergaben, dass die ersten Äußerungen des unter Alkoholeinfluss stehenden Mannes zur Anwesenheit am Tatort unglaubwürdig sind. Mit den Ergebnissen der Brandortuntersuchung und der Ermittlungen konfrontiert hat der 32-Jährige in seiner späteren Vernehmung die Tateingestanden. Der Mann wurde heute Vormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel dem Haftrichter beim Amtsgericht Plön vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung. Der Beschuldigte wird nun in die Justizvollzugsanstalt Neumünster gebracht.
Oliver Pohl
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