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Um den Kulturschaffenden im Land eine Perspektive zu bieten, startet die Landesregierung ein Ausschreibungsverfahren, für die sich Veranstaltungsstätten wie Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kino bewerben können. Bereits zum 19. April 2021 könnten einige von ihnen wieder öffnen.
Es gehe nicht nur um finanzielle Unterstützung, sonder vor allem darum, kulturelle Arbeit und kulturelles Leben überhaupt wieder zu ermöglichen, sagte Kulturministerin Karin Prien am vergangenen Freitag. Die kulturellen Modellprojekte seien ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Mithilfe dieser Projekte könnte Kultur wieder sichtbar werden und ein geregelter und sicherer Start gelingen.
Damit Veranstaltungshäuser ihre Türen tatsächlich wieder öffnen dürfen, müssen diese eine Reihe an Bestimmungen und Vorkehrungen erfüllen, welche die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden gewährleistet sowie die Eindämmung des Virus nicht vorantreibt. Die Modellprojekte sollen dokumentieren, dass Kulturveranstaltungen auch in Pandemiezeiten mit Hilfe einer geordneten Teststrategie möglich sind. „Bis zu drei Modellprojekte pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können sich bewerben“, erläuterte Prien. Voraussetzung für Bewerbung sei neben der Notwendigkeit, dass die Inzidenz mindestens sieben Tage am Stück unter 100 lag vor allem auch das Einvernehmen mit der Standortgemeinde und der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde.
„Wir werden dann eine Auswahl der Projekte vornehmen, die für die Zeit ab 19. April modellhaft erprobt werden sollen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit auch im Bereich der Kultur wichtige Perspektiven aufzeigen können.“
Das sind einige der Kriterien aus dem Konzept zur Durchführung kultureller Modellprojekte in Schleswig-Holstein:
Die Bewerber haben darzulegen und zu gewährleisten, dass alle Besucher*innen
1. die Möglichkeit haben, innerhalb von 24 Stunden vor Besuch der Veranstaltung entweder einen Antigen-Schnelltest durch geschultes Fachpersonal in einem Bürgertest-Zentrum wahrzunehmen oder einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht vornehmen zu können.
2. im Fall eines positiven Ergebnisses des Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sich einer umgehenden Durchführung eines PCR-Test unterziehen und im Fall eines positiven PCR-Test die Vorgaben zur Absonderung und Quarantäne nach der jeweils gültigen QuarantäneVO des Landes Schleswig-Holstein eingehalten werden.
3. für den Besuch von Veranstaltungen nur personalisierte Tickets erwerben können, sodass eine Kontaktnachverfolgung der Besucherinnen und Besucher gewährleistet ist.
4. Einlass zum Veranstaltungsort nur gegen Vorlage eines bescheinigten und personalisierten Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, eines personalisierten Tickets sowie des Personalausweises erhalten.
5. bereits beim Ticketerwerb ihr Einverständnis zur Erfassung, befristeten Speicherung und Auswertung ihrer Daten im Rahmen des Modellprojekts erklären. Außer-
dem müssen sie zustimmen, innerhalb der folgenden drei Wochen nach dem Veranstaltungsbesuch eine erlittene Infektion mit dem Covid-19-Virus an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Die Bewerbung ist bis zum 7. April ausschließlich in digitaler Form an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu richten an Kultur-Modellprojekte@bimi.landsh.de.