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Änderungen bei der Teilungserklärung

Wichtige Tipps für Wohnungseigentümer

  • Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund in Kiel
    Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund in Kiel
21/08/2015 0 0

Wohnungseigentümer, aufgepasst! Im Zuge der Öffnungsklauseln haben sch einige Änderungen in Bezug auf die Individualrechte von Wohnungseigentümern geändert. 

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In seinem Urteil vom 10. Oktober 2014 (Az. V ZR 315/13) hat der BGH die inhaltlichen Grenzen für aufgrund von Öffnungsklauseln beschlossene Änderungen von Teilungserklärungen festgesetzt. Demnach können unentziehbare und unverzichtbare Individualrechte der Wohnungseigentümer nicht durch eine so beschlossene Änderung der Teilungserklärung ausgeschlossen werden. Unentziehbare, aber verzichtbare Rechte können hingegen durch einen solchen Beschluss zwar ausgeschlossen werden, aber für die Wirksamkeit des Beschlusses ist die Zustimmung aller nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer erforderlich. Ein solches Recht ist das Belastungsverbot. Beschlüsse, die gegen diese Prinzipien verstoßen, sind nichtig.
Bei Änderungen der Teilungserklärung aufgrund von Öffnungsklauseln sollte zukünftig also geprüft werden, ob die sich hieraus ergebenden Belastungen neu sind oder ob diese auch schon zuvor bestanden. Bei neuen Belastungen sollte im Zweifel deren Ablehnung zum Ausdruck gebracht werden und gegebenenfalls gegen den Beschluss geklagt werden.
Die Haus & Grund Hausverwaltung GmbH bietet die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Gerade das Wohnungseigentumsrecht ist aber auch ein Themengebiet, auf dem nur echte Spezialisten wirklich weiterhelfen können. Die Rechtsberatung des Vereins Haus & Grund hilft und macht den Sinn einer Mitgliedschaft deutlich. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite www.haus-und-grund-kiel.de oder auf der Geschäftsstelle im Sophienblatt 3 zu den Geschäftszeiten (Montag und Mittwoch von 8–18 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8–16 Uhr und Freitag von 8–13 Uhr).

Rechtsanwalt Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund in Kiel
Sophienblatt 3, Tel.: (0431) 663 61 15
www.haus-und-grund-kiel.de
 


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ÜBER DEN AUTOR

Sönke Bergemann
Sönke Bergemann

Geschäftsführer des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. (Haus & Grund)


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