Der KielPass feiert ein großes Jubiläum. Am Dienstag wurde das 50.000. Exemplar übergeben. Seit mehr als 15 Jahren ermöglicht das Angebot finanzschwächeren Kieler*innen den unkomplizierten Zugang zu Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie.
Als der KielPass im Jahr 2010 an den Start ging, gab es gerade einmal sechs Bonuspartner – darunter das Theater, die Stadtbücherei und die Volkshochschule. Damals wurden im ersten Jahr rund 1.000 Pässe ausgestellt. Heute ist das Netzwerk auf beeindruckende 87 Partnerinnen und Partner angewachsen: Von den Kieler Bädern über Friseursalons bis hin zu Tanz- und Sportangeboten ist das Spektrum breit gefächert. Mittlerweile wird der Pass rund 5.000 Mal pro Jahr überreicht.
Hohe Nachfrage und ein nachdenklicher Blick
Entwickelt wurde das Konzept vom nettekieler Ehrenamtsbüro im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel, um Menschen mit geringem Einkommen eine echte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – ganz ohne bürokratische Hürden und ständige Nachweisverfahren.
„Natürlich sind 50.000 KielPässe erstmal ein schöner Erfolg, zeigt es doch, dass das Angebot gut angenommen wird und Teilhabe funktioniert“, betont Andrea Kümmel, Anleiterin des KielPasses. „Gleichzeitig ist die Zahl der Berechtigten in den letzten Jahren aber auch erheblich gestiegen. Das darf unsere Gesellschaft keinesfalls aus dem Blick verlieren.“
Besonders beliebt bei den Passinhaberinnen bleiben die Angebote der Kieler Bäder, die Vergünstigung bei der Hundesteuer, die Stadtbücherei sowie der KulturHafen. Über den KulturHafen erhalten KielPass-Inhaberinnen durch gespendete Eintrittskarten der Kooperationspartner sogar kostenfreien Zugang zu verschiedenen Kulturveranstaltungen.
Alle Infos zum KielPass auf einen Blick
Wer hat Anspruch auf den KielPass?
Der KielPass richtet sich an Kieler Bürger*innen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld / Arbeitslosengeld II & Sozialgeld (SGB II)
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Wohngeld
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz)
Barbetrag zur persönlichen Verfügung in stationären Einrichtungen
Wo und wie bekomme ich den Pass?
Der Pass ist gegen Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides oder einer entsprechenden Bescheinigung direkt im KielPass-Büro erhältlich.
Adresse: KielPass-Büro (in der ehemaligen Pförtnerloge), Andreas-Gayk-Straße 31 / Ecke Fabrikstraße
Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 – 14:00 Uhr
Dienstag: 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:30 – 15:30 Uhr
(Hinweis für Betriebe & Vereine: Wer als Bonuspartnerin das Projekt unterstützen und Vergünstigungen anbieten möchte, kann sich direkt an das KielPass-Büro wenden.)