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Wohnen und Arbeiten im neuen Quartier

Neue Perspektive für „Alte Mu“

  • Die Alte Mu – Ort für Kreative
    Die Alte Mu – Ort für Kreative (Bild: Ramona Dabringer)
18/12/2019 0 1

Im Zentrum der Landeshauptstadt Kiel hat die Kreativszene ein Zuhause gefunden – die „Alte Mu“. Es handelt sich um den ehemaligen Standort der Muthesius Kunsthochschule, die 2012 umgezogen ist. Dort hat sich der Verein „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ niedergelassen und möchte nicht nur bleiben, sondern ein mischgenutztes Quartier entwickeln, das Wohnen und Arbeiten in einem Kreativ-Dorf ermöglicht.

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Die Landeshauptstadt Kiel und das Land Schleswig-Holstein wollen dieser neuen Idee für die „Alte Mu“ eine dauerhafte Perspektive geben. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und Finanzministerin Monika Heinold haben dafür am Mittwoch, 18. Dezember, eine Zielvereinbarung zur Grundstücksentwicklung der „Alten Mu“ unterzeichnet.

Finanzministerin Monika Heinold betont: „Dass die kreative Szene in der ‚Alten Mu‘ eine dauerhafte Perspektive erhält war mir wichtig, deshalb haben wir das auch im Koalitionsvertrag verankert. Mit der Zielvereinbarung erreichen wir nun das nächste Level. Kreativität und Innovation brauchen Raum. Dafür schaffen die Landesregierung und die Stadt jetzt die notwendige Grundlage“.

Für Oberbürgermeister Ulf Kämpfer steht fest: „In der ‚Alten Mu‘ schlägt das Herz der Kieler Kreativszene. Es ist ein Experiment, auf das wir uns gemeinsam mit dem Land einlassen, denn zu einer guten Stadtentwicklung gehört auch, den Kreativen Raum zu geben. Diese Szene inmitten unserer Stadt tut Kiel schon jetzt gut. Nun schaffen wir die Voraussetzungen, dass dieses ungewöhnliche Dorf wachsen und sich vergrößern kann.“

Mit der Zielvereinbarung verpflichtet sich das Land Schleswig-Holstein als jetziger Eigentümer des Areals, die städtebaulichen Belange der Landeshauptstadt Kiel in der Vertragsgestaltung mit Dritten zu berücksichtigen. Damit wird der Beschluss der Kieler Ratsversammlung vom 21. November dieses Jahres umgesetzt.

Ziel der Vereinbarung ist es unter anderem, die vorhandene Bausubstanz zu erweitern und neuen Wohnraum zu integrieren. Dabei müssen mindestens 30 Prozent der Wohnungen nach dem „Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein“ errichtet werden. Die zukünftigen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Landes sollen darüber hinaus verpflichtet werden, die gestalterische Qualität des Hochbaus in einem Qualifizierungs- beziehungsweise Werkstattverfahren zu sichern, energetische Mindeststandards der Landeshauptstadt einzuhalten und die vorhandene Grünfläche für die Öffentlichkeit zu erhalten.

Durch die Zielvereinbarung erklärt sich das Land Schleswig-Holstein bereit, die städtischen Zielvorstellungen im beabsichtigten Erbbaurechtsvertrag mit einer durch die Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ legitimierten Erbbaurechtsnehmerin verbindlich mit aufzunehmen.

Utha Bonowsky aus dem Vorstand des „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ freut sich sehr über „diesen wichtigen Schritt, der uns Planungssicherheit bietet und ein Zeichen des Vertrauens in unsere Arbeit darstellt. Große Herausforderungen stellen nach wie vor die Gesamtfinanzierung und die vorgegebenen Zeiträume dar. Langfristig bindet die Vereinbarung alle Parteien daran, die ‚Alte Mu‘ zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Wir sagen danke und bauen weiter auf Unterstützung.“


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