KIELerleben Logo
  • Startseite
  • Citynews
    • Mit den KVG-Strandlinien direkt ans Meer Citynews

      Mit den KVG-Strandlinien direkt ans Meer

      NEWGAME Premiere: Das neue Mega-Event in Neumünster Citynews

      NEWGAME Premiere: Das neue Mega-Event in Neumünster

      Eine Orgel für das Kieler Konzerthaus Citynews

      Eine Orgel für das Kieler Konzerthaus

      Kiel blüht auf in der Innenstadt Citynews

      Kiel blüht auf in der Innenstadt

  • Lifestyle
    • Football in Kiel: Baltic Hurricanes starten  Beutezug 2026 American Football

      Football in Kiel: Baltic Hurricanes starten Beutezug 2026

      Frühlingserwachen auf Hof Bissenbrook Familie

      Frühlingserwachen auf Hof Bissenbrook

      Gut Steinwehr: Bummeln und Genießen Familie

      Gut Steinwehr: Bummeln und Genießen

      5 Tipps für deinen Ausflug nach Fehmarn Familie

      5 Tipps für deinen Ausflug nach Fehmarn

  • Gesund
    • Der Wings for Life World Run startet in Mönkeberg! Fitness

      Der Wings for Life World Run startet in Mönkeberg!

      Pink Power: Kinonachmittag für Mut und Solidarität Körper

      Pink Power: Kinonachmittag für Mut und Solidarität

      Osteopathie in Kiel: 20 Jahre Erfahrung bei Rücken- und Gelenkschmerzen Körper

      Osteopathie in Kiel: 20 Jahre Erfahrung bei Rücken- und Gelenkschmerzen

      „me time“: Zu einem entspannten Umgang mit Ernährung Ernährung

      „me time“: Zu einem entspannten Umgang mit Ernährung

  • Wohnen
    • Wärmewende: Kiel bleibt auf Kurs Immobilie

      Wärmewende: Kiel bleibt auf Kurs

      10 Tipps für den Frühjahrsputz Wohnzimmer

      10 Tipps für den Frühjahrsputz

      Ups, da ist uns ein Fehler unterlaufen – das „Havanna“-Sofa Wohnzimmer

      Ups, da ist uns ein Fehler unterlaufen – das „Havanna“-Sofa

      Mit Valyours: Dein Weg zur Traumimmobilie Immobilie

      Mit Valyours: Dein Weg zur Traumimmobilie

  • Kultur
    • Rio Reiser: Neue Sonderausstellung feiert Stimme einer Generation Bühne & Kunst

      Rio Reiser: Neue Sonderausstellung feiert Stimme einer Generation

      Was geht in Kiel am Wochenende? Konzerte

      Was geht in Kiel am Wochenende?

      Die NDR Konzertsaison 2026/2027 startet Konzerte

      Die NDR Konzertsaison 2026/2027 startet

      UPDATE: Wilwarin Festival 2026 abgesagt Konzerte

      UPDATE: Wilwarin Festival 2026 abgesagt

  • Download
    • KIELerleben
    • RENDSBURGerleben
    • FIETE - Das Campus-Magazin
    • JGA-Guide
    • Geht los!
    • Tipps für Kids Kiel & Umgebung
    • KIEL.nachhaltig
  • Marktplatz
  • Magazin
  • Gewinnspiele
  • Newsletter
  • Mediadaten
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum

Arbeitsrecht während der Coronakrise

Kündigung? Kurzarbeit? Was ist wann erlaubt?

  • Was muss bei einer Kündigung aufgrund der aktuellen Situation beachtet werden? Welche Rechte gibt es?
    Was muss bei einer Kündigung aufgrund der aktuellen Situation beachtet werden? Welche Rechte gibt es? (Bild: fizkes / Getty Images )
04/05/2020 0 2

Die Corona-Pandemie mit den vielfachen Eingriffen und Einschränkungen wird den deutschen Arbeitsmarkt langfristig stark belasten. Die Rechtsanwaltskanzlei Hoppe aus Molfsee erklärt euch, wann eine Kündigung erst durchgeführt werden kann.

Anzeige

Mehr als 700000 Betriebe haben mittlerweile Kurzarbeit angemeldet. Während diese Kurzarbeit vorübergehende Arbeitsausfälle abdeckt, werden die konjunkturellen Auswirkungen der Krise auf längere Dauer zu einem deutlichen Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse und zu einem Ansteigen von Entlassungen führen.

Dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgänge und Umstrukturierungen werden viele Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen veranlassen. Solche Kündigungen sind unwirksam und angreifbar, wenn sie nicht die notwendigen Voraussetzungen an eine zutreffende soziale Auswahl erfüllen. Gekündigt werden darf im Einzelfall nur der vergleichsweise am wenigsten schutzbedürftige Arbeitnehmer, der Vergleich muss innerhalb der Gruppe austauschbarer Mitarbeiter derselben Hierarchieebene getroffen werden. Innerhalb dieser Vergleichsgruppe darf der Arbeitgeber keine eigenen Maßstäbe zur Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit anwenden. Die Auswahl- und Abgrenzung muss sich vielmehr an den folgenden gesetzlich vorgegebenen Kriterien ausrichten:


- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung.


Eine Orientierung etwa an Führung oder Leistung, an der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder an freiwilligen Unterhaltsleistungen, wäre von vornherein fehlerhaft. Die o. g. vier Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig und müssen bei der Sozialauswahl sämtlich in einer Gesamtschau ausreichend berücksichtigt werden.

Die konkrete soziale Auswahl wird mithin darauf zu überprüfen sein, ob


- die richtigen Mitarbeiter in das Auswahlverfahren einbezogen wurden,
- die maßgeblichen Wertungskriterien angemessen berücksichtigt wurden und
- die Auswahl nicht nach unzulässigen Ausgrenzungsmerkmalen vorgenommen wurde.


Kleinbetriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern unterfallen nicht dem Kündigungsschutz. Bei der Bestimmung des Stellenwertes sind regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer und Teilzeitarbeitnehmer (nach Umfang ihrer Tätigkeit) mitzuzählen, nicht aber Auszubildende und Praktikanten.
Allerdings kann auch eine ordentliche Kündigung von Mitarbeitern in diesen Kleinbetrieben unzulässig sein, so bei sitten- oder treuwidrigen Gründen. Auch diese Kündigungen sind der Missbrauchskontrolle zugänglich und gerade eine verfehlte soziale Auswahl kann willkürlich oder missbräuchlich erscheinen.

Besondere Rechtsfragen stellen sich bei der Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis verbunden mit dem Angebot dessen Fortsetzung zu geänderten Bedingungen beendigt. Auch bei diesen betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl erforderlich, und diese darf sich ausschließlich
an der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, an Unterhaltspflichten sowie an einer Schwerbehinderung orientieren.

Wer genauere Antworten sucht, kann sich gerne bei der Rechtsanwaltskanzlei Hoppe informieren:  Tel.: (0431) 38 00 59 0 oder per Mail an info@hoppe-recht.de.


  • DIESEN ARTIKEL TEILEN

Anzeige

ÜBER DEN AUTOR

KIELerleben-Redaktion
KIELerleben-Redaktion

Frisch, informativ, topaktuell – Eure Stadt auf einen Blick mit KIELerleben.


KIELerleben

NEWSLETTER BESTELLEN:

KATEGORIEN:

  • Startseite
  • Citynews
  • Lifestyle
  • Gesund
  • Wohnen
  • Kultur
  • Download
  • Marktplatz
  • falkemedia Regional GmbH
    Redaktion KIELerleben
  • Exerzierplatz 3
    24103 Kiel
  • (0431) 200 766 933
  • redaktion (at) kielerleben.de
  • Magazin
  • Gewinnspiele
  • Newsletter
  • Mediadaten
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
Datenschutzeinstellungen
© Copyright 2026
Scroll