KIELerleben Logo
  • Startseite
  • Citynews
    • Science Day 2025: Kiel feiert die Faszination Wissenschaft Citynews

      Science Day 2025: Kiel feiert die Faszination Wissenschaft

      Hochzeitsmesse "Herz an Herz" feiert Premiere in Emkendorf Citynews

      Hochzeitsmesse "Herz an Herz" feiert Premiere in Emkendorf

      „Biletado": Kommunale Räume online buchen Citynews

      „Biletado": Kommunale Räume online buchen

      Neumünster sucht Mitveranstaltende für die Holstenköste 2026 Citynews

      Neumünster sucht Mitveranstaltende für die Holstenköste 2026

  • Lifestyle
    • Was geht beim Drachenfest in Brasilien bei Kiel? Familie

      Was geht beim Drachenfest in Brasilien bei Kiel?

      Mammut-Drama in Brügge: Museum „Tor zur Urzeit“ braucht deine Hilfe Familie

      Mammut-Drama in Brügge: Museum „Tor zur Urzeit“ braucht deine Hilfe

      Kieler TV „Adler“ stimmen sich mit Sponsoren auf neue Saison ein Volleyball

      Kieler TV „Adler“ stimmen sich mit Sponsoren auf neue Saison ein

      Baltic Hurricanes in Kiel: Voller Fokus aufs Finale American Football

      Baltic Hurricanes in Kiel: Voller Fokus aufs Finale

  • Gesund
    • Seaside Kiel sticht Tattoo für den guten Zweck Körper

      Seaside Kiel sticht Tattoo für den guten Zweck

      Ein Sommer voller sportlicher Möglichkeiten Fitness

      Ein Sommer voller sportlicher Möglichkeiten

      Gourmet Festival: Menüs mit Wow-Effekt Ernährung

      Gourmet Festival: Menüs mit Wow-Effekt

      Warum ein spezieller Tag für mentale Gesundheit wichtig ist Psyche

      Warum ein spezieller Tag für mentale Gesundheit wichtig ist

  • Wohnen
    • Mit Valyours: Dein Weg zur Traumimmobilie Immobilie

      Mit Valyours: Dein Weg zur Traumimmobilie

      Terrassenüberdachung: DUBAU Kiel vereint Luxus und Funktionalität Garten

      Terrassenüberdachung: DUBAU Kiel vereint Luxus und Funktionalität

      Speicherart: Einzigartige Holzkunst aus Kiel Wohnzimmer

      Speicherart: Einzigartige Holzkunst aus Kiel

      Wärmeplanung: Hier baut Kiel die Fernwärme aus Immobilie

      Wärmeplanung: Hier baut Kiel die Fernwärme aus

  • Kultur
    • Was geht in Kiel vom 18. bis 21. September? Bühne & Kunst

      Was geht in Kiel vom 18. bis 21. September?

      Was geht in Kiel am Wochenende? Konzerte

      Was geht in Kiel am Wochenende?

      Anne-Sophie Mutter und das Royal Philharmonic Orchestra: Ein Abend der Filmmusik-Legenden in der „Royal Albert Hall des Nordens“ Konzerte

      Anne-Sophie Mutter und das Royal Philharmonic Orchestra: Ein Abend der Filmmusik-Legenden in der „Royal Albert Hall des Nordens“

      Ein Abend voller Musik, Leidenschaft und Abschied in der Elbphilharmonie Konzerte

      Ein Abend voller Musik, Leidenschaft und Abschied in der Elbphilharmonie

  • Download
    • KIELerleben
    • RENDSBURGerleben
    • FIETE - Das Campus-Magazin
    • JGA-Guide
    • Geht los!
    • Tipps für Kids Kiel & Umgebung
    • KIEL.nachhaltig
  • Marktplatz
  • Magazin
  • Gewinnspiele
  • Newsletter
  • Mediadaten
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum

Arbeitsrecht während der Coronakrise

Kündigung? Kurzarbeit? Was ist wann erlaubt?

  • Was muss bei einer Kündigung aufgrund der aktuellen Situation beachtet werden? Welche Rechte gibt es?
    Was muss bei einer Kündigung aufgrund der aktuellen Situation beachtet werden? Welche Rechte gibt es? (Bild: fizkes / Getty Images )
04/05/2020 0 2

Die Corona-Pandemie mit den vielfachen Eingriffen und Einschränkungen wird den deutschen Arbeitsmarkt langfristig stark belasten. Die Rechtsanwaltskanzlei Hoppe aus Molfsee erklärt euch, wann eine Kündigung erst durchgeführt werden kann.

Anzeige

Mehr als 700000 Betriebe haben mittlerweile Kurzarbeit angemeldet. Während diese Kurzarbeit vorübergehende Arbeitsausfälle abdeckt, werden die konjunkturellen Auswirkungen der Krise auf längere Dauer zu einem deutlichen Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse und zu einem Ansteigen von Entlassungen führen.

Dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgänge und Umstrukturierungen werden viele Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen veranlassen. Solche Kündigungen sind unwirksam und angreifbar, wenn sie nicht die notwendigen Voraussetzungen an eine zutreffende soziale Auswahl erfüllen. Gekündigt werden darf im Einzelfall nur der vergleichsweise am wenigsten schutzbedürftige Arbeitnehmer, der Vergleich muss innerhalb der Gruppe austauschbarer Mitarbeiter derselben Hierarchieebene getroffen werden. Innerhalb dieser Vergleichsgruppe darf der Arbeitgeber keine eigenen Maßstäbe zur Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit anwenden. Die Auswahl- und Abgrenzung muss sich vielmehr an den folgenden gesetzlich vorgegebenen Kriterien ausrichten:


- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung.


Eine Orientierung etwa an Führung oder Leistung, an der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder an freiwilligen Unterhaltsleistungen, wäre von vornherein fehlerhaft. Die o. g. vier Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig und müssen bei der Sozialauswahl sämtlich in einer Gesamtschau ausreichend berücksichtigt werden.

Die konkrete soziale Auswahl wird mithin darauf zu überprüfen sein, ob


- die richtigen Mitarbeiter in das Auswahlverfahren einbezogen wurden,
- die maßgeblichen Wertungskriterien angemessen berücksichtigt wurden und
- die Auswahl nicht nach unzulässigen Ausgrenzungsmerkmalen vorgenommen wurde.


Kleinbetriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern unterfallen nicht dem Kündigungsschutz. Bei der Bestimmung des Stellenwertes sind regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer und Teilzeitarbeitnehmer (nach Umfang ihrer Tätigkeit) mitzuzählen, nicht aber Auszubildende und Praktikanten.
Allerdings kann auch eine ordentliche Kündigung von Mitarbeitern in diesen Kleinbetrieben unzulässig sein, so bei sitten- oder treuwidrigen Gründen. Auch diese Kündigungen sind der Missbrauchskontrolle zugänglich und gerade eine verfehlte soziale Auswahl kann willkürlich oder missbräuchlich erscheinen.

Besondere Rechtsfragen stellen sich bei der Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis verbunden mit dem Angebot dessen Fortsetzung zu geänderten Bedingungen beendigt. Auch bei diesen betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl erforderlich, und diese darf sich ausschließlich
an der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, an Unterhaltspflichten sowie an einer Schwerbehinderung orientieren.

Wer genauere Antworten sucht, kann sich gerne bei der Rechtsanwaltskanzlei Hoppe informieren:  Tel.: (0431) 38 00 59 0 oder per Mail an info@hoppe-recht.de.


  • DIESEN ARTIKEL TEILEN

Anzeige

ÜBER DEN AUTOR

KIELerleben-Redaktion
KIELerleben-Redaktion

Frisch, informativ, topaktuell – Eure Stadt auf einen Blick mit KIELerleben.


KIELerleben

NEWSLETTER BESTELLEN:

KATEGORIEN:

  • Startseite
  • Citynews
  • Lifestyle
  • Gesund
  • Wohnen
  • Kultur
  • Download
  • Marktplatz
  • falkemedia Regional GmbH
    Redaktion KIELerleben
  • Exerzierplatz 3
    24103 Kiel
  • (0431) 200 766 933
  • redaktion (at) kielerleben.de
  • Magazin
  • Gewinnspiele
  • Newsletter
  • Mediadaten
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
Datenschutzeinstellungen
© Copyright 2025
Scroll