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Weiteres Vorgehen in der Pandemie

Lockdown erneut verlängert: Das müsst ihr wissen

  • Lockdown erneut verlängert: Das müsst ihr wissen
    (Bild: Kathrin Knoll)
11/02/2021 0 0

Am 10. Februar einigten sich die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundesregierung auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Der Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert, Ausnahmen gibt es für Schulen und Kitas sowie Friseure. 

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Das ist neu: 

Schulen und Kitas

„In Grundschulen und Kindertagesstätten findet ab 22. Februar der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach der digitalen Konferenz im Landeshaus. Für Schüler*innen an weiterführenden Schulen soll es vorerst mit Distanzunterricht weitergehen. Diese Regelung greife allerdings erst ab einem Inzidenz-Wert von unter 100 pro 100.000 Einwohner*innen und gelte daher nicht für Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg und Pinneberg, da die Werte in diesen Gebieten zum Teil deutlich höher liegen. Sobald die Werte unter 100 gesunken sind, dürfen auch dort Grundschulen und Kitas wieder öffnen. Die finale Entscheidung durch die Regierung soll am Montag, 15. Februar, fallen. 

Friseur*innen dürfen öffnen

Ab dem 1. März dürfen Friseursalons wieder ihre Türen öffnen. Die Kundenzahl vor Ort müssen sie jedoch mit Terminen regulieren. Weiterhin müssen dort OP- oder FFP2-Masken getragen werden.

Diese Regelungen bleiben erhalten: 

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht werden fortgesetzt

Keine Lockerung ist bei den Kontaktbeschränkungen in Sicht. Es gilt weiterhin die Regelung, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen darf. Und auch dieser Personenkreis sollte sich auf möglichst wenig Menschen beschränken. Kontakte sollen demnach auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen sind zu vermeiden. 
Die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt erhalten. Erlaubt sind OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard. 

Weitere Öffnungen

Erst bei einer 7-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen soll es Lockerungen in den Bereichen Kultur, Gruppensport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe geben. Dafür wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln. 

Am 11. Februar berät der Landtag über die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz. Die nächste Sitzung von Bund und Ländern ist für den 3. März geplant. 


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