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November-Lockdown light

Seit Montag gelten diese Kieler Corona-Regeln

  • Für mehrere Bereiche, darunter auch die Holstenstraße, wird die Notwendigkeit für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geprüft.
    Für mehrere Bereiche, darunter auch die Holstenstraße, wird die Notwendigkeit für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geprüft.
  • Seit Montag gelten diese Kieler Corona-Regeln
30/10/2020 0 25

Weihnachtsmarkt, Freizeitsport und Restaurantbesuche – im November werden wir auf vieles verzichten müssen. Diese Maßnahmen setzt die Landeshauptstadt Kiel ab Montag, den 2. November um.

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„Auch wenn in Kiel die Infektionszahlen im Vergleich zu vielen anderen bundesdeutschen Kommunen weniger dramatisch sind, wird das Virus auf Dauer keinen Bogen um uns machen“,

sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Maßnahmen, die bundesweit ab Montag gelten, werden auch in Kiel umgesetzt. Die neuen Einschränkungen treffen uns auch in Kiel hart. Viele Gastronom*innen, Kulturschaffende und Hoteliers fragen sich, ob sie die Krise wirtschaftlich überleben können. Auch die Beschränkungen des Alltags sind gravierend. Da müssen wir jetzt gemeinsam durch – mit der Solidarität, die wir schon im Frühjahr gezeigt haben.“

Die 7-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei 36,5 fällen pro 100.000 Einwohner*innen  (Stand 1. November). Die Landeshauptstadt Kiel setzte daraufhin die Pflicht für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in folgenden Bereichen durch:

•    Bereich Hauptbahnhof mit Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße (einschließlich Bushaltestellen), Bahnhofsplatz, Platz der Kieler Matrosen, Hörnbrücke und Am Germaniahafen in Verlängerung der Hörnbrücke (täglich 0 bis 24 Uhr);
•    Holstenstraße mit Holstenplatz, Altem Markt und Dänischer Straße (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
•    Dreiecksplatz und Holtenauer Straße zwischen Dreiecksplatz und Esmarchstraße (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
•    Elisabethstraße zwischen Norddeutsche Straße und Karlstal mit Alfons-Jonas-Platz d Vinetaplatz (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr).
Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Außerdem gilt die Verpflichtung nicht bei der Nahrungsaufnahme im Sitzen oder Stehen sowie beim Rauchen im Sitzen oder Stehen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 29. November 2020.

Die Weihnachtsmärkte werden abgesagt. Anders als im Frühjahr werden Rathaus, Bürgerämter, Schulen und Kindergärten nicht geschlossen. Feuerwehr, Polizei und Kliniken sind auf eine zweite Welle auch in Kiel gut vorbereitet.


 
Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
 
Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Oper, Kinos und Spielhallen. Auch die Weihnachtsmärkte in Kiel werden abgesagt.
 
Sport: Fitnessstudios und Schwimmbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen, ist weiter erlaubt. Profisport ist nur als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer*innen zugelassen.
 
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden geschlossen, weil dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa bei Physiotherapeut*innen sind weiter möglich. Auch Friseur*innen bleiben geöffnet.
 
Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind im November verboten. Übernachtungen in Hotels und Pensionen dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gebucht werden.
Kontakte: Es dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
 Ab Montag werden Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst die Einhaltung der Maßnahmen streng kontrollieren.

Die KVG fährt auch im November die volle Leistung gemäß Fahrplan mit allen Linien. Es gibt keine Einschränkungen. Bei Bedarf setzt die KVG für den Fall, dass es zu eng im Fahrgastraum wird, nach ihren Möglichkeiten Einsatzwagen ein.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 29,6 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Sie ist damit leicht gestiegen, liegt aber unter der kritischen Schwelle von 50 beziehungsweise 35 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. In Quarantäne oder Isolierung sind zurzeit 462 Personen. 
 
Seit dem 10. März 2020 wurden in Kiel damit 619 Erkrankungen gemeldet. Darunter waren 323 Frauen und 296 Männer. Der Altersdurchschnitt liegt bei 42 Jahren (Mittelwert). Zwölf Kieler*innen werden als Verstorbene mit einer COVID-19-Erkankung gezählt.


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