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Luftreinhalteplan auf dem Theodor-Heuss-Ring

Vorerst kein Fahrverbot

  • Vorerst kein Fahrverbot
    (Bild: GettyImages/ tommaso79)
21/01/2020 0 0

Ein Verbot würde nur dann durchgesetzt, wenn die vereinbarten weiteren Maßnahmen einschließlich der Aufstellung von Luftfilteranlagen entgegen der fachlichen Prognosen nicht ausreichen, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid einzuhalten.

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„Ich freue mich sehr, dass wir die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner am Theodor-Heuss-Ring nun wieder so schützen, wie es der Grenzwert verlangt, und gleichzeitig ein Fahrverbot aller Voraussicht nach verhindern können“, zeigt sich Oberbürgermeister Kämpfer erleichtert. „Es ist uns gemeinsam gelungen, auf der Grundlage einer genauen Analyse der Situation mit den jeweils mildesten Mitteln zu reagieren und dabei auch auf innovative Technik zu setzen. Zudem ist festzustellen, dass die Stickoxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring zuletzt deutlich gesunken ist. Der Monatsmittelwert im Dezember 2019 lag bei nur 38,7 Mikrogramm“, so Kämpfer weiter. „Damit das auch so bleibt, werden wir weitere Anstrengungen unternehmen. Mein Dank gilt allen in Stadt und Land, die diesen Luftreinhalteplan in einem konstruktiven Dialog gepaart mit fachlicher Expertise erarbeitet haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Luftreinhalteplan auch einer gerichtlichen Prüfung standhält.“

Es wird noch einmal deutlich gemacht, dass es sich bei der Sperrung der Abfahrt zum Waldwiesenkreisel nur um eine Maßnahme der Rückfallebene handelt, das heißt die Maßnahme kommt erst in Frage, wenn die gemessenen Luftqualitätswerte trotz des Einsatzes von Luftfilteranlagen nicht den gesetzlichen Grenzwert einhalten.

Weiter wird im Luftreinhalteplan gemäß der geltenden Rechtslage klargestellt, dass Rettungswagen, Krankenwagen, Polizeifahrzeuge, das heißt: Fahrzeuge mit Sonderrechten, von einem Fahrverbot nicht betroffen wären. Schließlich erfolgt noch eine Korrektur bei dem Maßnahmenpaket für 2020. Es wird redaktionell klargestellt, dass in Stufe 2, also in der Rückfallebene, falls nicht die erwarteten Luftqualitätswerte eintreten, ein Fahrverbot für den Zeitraum erst nach Beendigung der Baustellenphase ab Oktober 2020 in Betracht kommt.
Weitere Infos unter kiel.de.


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