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Digitale Bürokratie

Zulassungsstelle geht online

  • Der Gang zur Zulassungsstelle, um das Auto abzumelden, ist ab sofort nicht mehr nötig.
    Der Gang zur Zulassungsstelle, um das Auto abzumelden, ist ab sofort nicht mehr nötig. (Bild: Jens Rother / Getty Images)
28/04/2020 0 8

Die Autofahrer*innen in Schleswig-Holstein können ihr Privatfahrzeug seit dem 27. April online abmelden. Der Gang zur Zulassungsstelle ist in diesen Fällen nicht mehr nötig.

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Das komplexe Thema i-Kfz geht mit dem ersten Onlinedienst ‚Außerbetriebsetzung‘ an den Start. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratie-Abbau getan. Lange Wartezeiten und Anwesenheiten vor Ort entfallen künftig – das verspricht sich das Land in Zusammenarbeit mit dem IT Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) digitalisiert mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland.

„Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten“, 

sagt Nicole Beckendorf, Projektleiterin ITVSH. 

Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolge dabei stufenweise.
Alle Zulassungsstellen (11 in den Kreisen und 4 in den kreisfreien Städten mit insgesamt 20 Standorten) gehen
gemeinsam vor und nutzen die gleiche technische Infrastruktur. Dieses gemeinsame Vorgehen gewährleistet
eine einheitliche und wirtschaftliche Umsetzung. Es erfolgt eine Anbindung an das zentrale Fahrzeugregister
beim Kraftfahrtbundesamt.

Wie das funktioniert?


Meldet euch bei der zentralen Servicestelle des Landes Schleswig-Holstein. Zur Nutzung der Dienste wird derzeit ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder wahlweise ein Android –Smartphone (ab Version 5.0 aufwärts) / iPhone (ab iOS-Version 13.2 aufwärts) mit kostenloser „AusweisApp2“ benötigt. 

Achtung:
Ausgenommen sind zudem Privatfahrzeuge mit Sonderkennzeichen und Vorgänge für Halterinnen und Halter
ohne Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein.


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