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Regelung mietrechtlicher Vereinbarungen

Mieter-Zustimmungen zur Mieterhöhung können nicht widerrufen werden

  • Rechtsanwalt Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel
    Rechtsanwalt Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel
13/08/2016 0 0

Rechstanwalt Sönke Bergemann klärt über die Rechte der Mieter auf. Dieses Mal geht es um die Widerrufung mietrechtlicher Vereinbarungen durch den Mieter.

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Die Frage, unter welchen Voraussetzungen mietrechtliche Vereinbarungen vom Mieter widerrufen werden können, beschäftigt nunmehr auch die Gerichte. So hat sich das Amtsgericht Spandau mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Zustimmung eines Mieters zur Mieterhöhung widerrufbar ist. Mit Urteil vom 27. Oktober 2015, Az. 5 C 267/15 hat das Gericht die Anwendung des Verbraucherwiderrufsrechts auf das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558, 558a BGB verneint. Die Richterin verneint das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages im Sinne des § 312c BGB. Bei der Mieterhöhung setze der Vermieter keine Leistung ab, im Gegenteil, die Leistung (Überlassung der Mietwohnung) bleibe die gleiche. Zudem könne die Zustimmung zur Mieterhöhung auch konkludent durch Zahlung der höheren Miete erteilt werden. Diese durch Zahlung erteilte Zustimmung erfolge nicht unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels.

Mitglieder von Haus & Grund Kiel nutzen die juristische Fachkompetenz in allen Bereichen, mit denen sich Vermieter und Immobilieneigentümer auseinandersetzen müssen. Die Rechtsberatung ist im Beitrag enthalten. Wer die Stimme der privaten Eigentümer stärken möchte, sollte jetzt Mitglied beim Eigentümerverein Haus & Grund werden. Die rund 10.500 Mitglieder geben Haus & Grund ein starkes Mandat und mit jedem Mitglied wächst die Meinungsmacht. Mitglied werden ist ganz einfach: entweder direkt auf der Geschäftsstelle im Sophienblatt 3 oder online unter www.haus-und-grund-kiel.de.


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ÜBER DEN AUTOR

Sönke Bergemann
Sönke Bergemann

Geschäftsführer des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. (Haus & Grund)


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