- (Bild: falkemedia Regional)
Am 16. November 2025 entscheidet sich, wer künftig die Geschicke der Landeshauptstadt Kiel lenken wird. Neun Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um das höchste Amt der Stadt. Was Wählerinnen und Wähler jetzt wissen sollten – und worauf es bei der Stimmabgabe ankommt.
Noch nie war das Bewerberfeld so groß
Neun Kandidatinnen und Kandidaten wollen Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt werden. Die Wahl am 16. November 2025 markiert einen Einschnitt – denn Amtsinhaber Ulf Kämpfer (SPD) tritt nach zwei Amtszeiten nicht erneut an und wechselt in die Landespolitik.
Das Bewerberfeld ist vielfältig: Mit Ulf Daude (SPD), Gerrit Derkowski (unterstützt von CDU und FDP) und Samet Yilmaz (Grüne) stehen parteinah geführte Kandidaten bereit. Aber auch Vertreter kleinerer Parteien wie Florian Wrobel (Die Partei), Marcel Schmidt (SSW) und Ansgar Stalder (Die Basis) mischen mit. Ebenso sind Björn Thoroe (Die Linke), Viola Ketelsen (Volt) und Hubert Pinto de Kraus (AfD) Teil der Kandidatenrunde.
Die Vielfalt spiegelt sich auch in den Hintergründen wider: Vom Lehrer über Journalist bis hin zum Polizeihauptkommissar – das Spektrum an Biografien ist breit
Persönlicher Austausch ist entscheidend
Vor dem Wahlgang lohnt sich ein genauer Blick auf die Profile der Kandidat*innen: Wer steht wofür? Welche Ziele verfolgen sie für die Stadt? Lokale Medien, Wahlflyer, Podiumsdiskussionen und digitale Formate bieten Orientierung. Wichtig ist, sich eine informierte Meinung zu bilden – denn eine starke Wahlbeteiligung ist das Fundament jeder demokratischen Entscheidung.
Jetzt Wahlbenachrichtigung prüfen und Briefwahl nutzen
Wahlberechtigt sind alle Kieler*innen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Wer am Wahltag verhindert ist, konnte bereits ab Anfang Oktober Briefwahl beantragen. Die Sofortwahlbüros im Rathaus, in Gaarden und Friedrichsort haben seit dem 6. Oktober geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungen wurden zeitgleich verschickt.
So funktioniert die OB-Wahl in Kiel
Wahltag:
Sonntag, 16. November 2025
Wahllokale:
Meist identisch mit denen der Bundestagswahl · Änderungen z. B. in Meimersdorf
Briefwahl:
Seit 6. Oktober möglich, Sofortwahlbüros im Rathaus, Gaarden (Karlstal 32) und Friedrichsort
Öffnungszeiten Wahllokale:
8 bis 18 Uhr
Wahlberechtigt:
· mindestens
16 Jahre alt
· Hauptwohnsitz seit
mind. 6 Wochen in Kiel
· deutsche oder EU- Staatsangehörigkeit
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Wo du deine Stimme im Wahllokal lässt, findest du über den Wahllokalfinder auf der Website der Landeshauptstadt Kiel.
Die Wahl zum oder zur neuen Oberbürgermeisterin ist eine Entscheidung über die Zukunft der Stadt – in ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Ausrichtung. Es ist eine Chance für alle Kielerinnen, mitzubestimmen, in welche Richtung sich die Landeshauptstadt entwickeln soll. Jede Stimme zählt.
2. Wahlganz erforderlich?
Eine mögliche Stichwahl ist für den 7. Dezember 2025 angesetzt, falls keine*r der Kandidierenden im ersten Durchgang die absolute Mehrheit erreicht.