- Auch für die kommende Flohmarkt-Saison gibt es für Verkaufende und Besuchende wichtige Regeln zu beachten. (Bild: Adobe Stock)
Jetzt wird wieder gestöbert: Von April bis Oktober verwandeln sich Innenstadt und Hörn in echte Schätze-Spots. Alle wichtgen Infos für die kommenden Flohmarkt-Saison haben wir hier zusammengetragen.
Welche Regeln gelten auf den Flohmärkten?
Für alle städtischen Märkte gilt: Der Handel mit Neuwaren ist nicht erlaubt; Ausnahmen gelten für Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten. Gewerbliche Händler*innen sind nicht zugelassen. Nicht angeboten werden dürfen Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen und Anscheinswaffen sowie pornografische oder gewaltverherrlichende Werke und NS-Produkte. Müll und nicht verkaufte Gegenstände sind wieder mitzunehmen.
Die Standgebühr beträgt an allen Standorten 5 Euro je angefangenen laufenden Meter. Für den allgemeinen Flohmarkt in der Innenstadt ist der Aufbau ab 4 Uhr möglich. Beim Spezialmarkt für Kindersachen und Spielzeug sowie beim allgemeinen Flohmarkt an der Hörn beginnen Aufbau und Standvergabe um 6 Uhr. Die Flohmarktaufsichten stehen an den Zufahrten bereit und helfen gerne weiter. Eigene Reservierungen sind dort nicht erlaubt.
Alle Termine
12. April allgemeiner Flohmarkt Innenstadt
26. April allgemeiner Flohmarkt Querkai / Hörn
3. Mai allgemeiner Flohmarkt
Innenstadt
31. Mai Spezialmarkt für
Kindersachen und Spielzeug
7. Juni allgemeiner Flohmarkt
Innenstadt
5. Juli allgemeiner Flohmarkt
Innenstadt
19. Juli allgemeiner Flohmarkt Querkai / Hörn
2. August allgemeiner Flohmarkt Innenstadt
23. August Spezialmarkt für Kindersachen und Spielzeug
6. September allgemeiner
Flohmarkt Innenstadt
27. September allgemeiner
Flohmarkt Innenstadt
4. Oktober allgemeiner Flohmarkt Querkai / Hörn