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Die Landeshauptstadt Kiel richtet ab April mehrere Waffenverbotszonen im Stadtgebiet ein. Ziel ist es, die Sicherheit an stark frequentierten und kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen und Gewalttaten mit Messern und anderen Waffen vorzubeugen.
Die entsprechende Verordnung wurde vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Die Zonen treten in Kraft, sobald die Beschilderung vollständig angebracht ist. Insgesamt werden drei klar abgegrenzte Bereiche ausgewiesen: rund um den Hauptbahnhof mit Bahnhofsplatz und angrenzenden Straßen, im Stadtteil Gaarden unter anderem rund um den Vinetaplatz sowie in Teilen der Altstadt entlang der Flämischen Straße und am Wall.
Grundlage sind Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik und Einschätzungen der Polizeidirektion Kiel. Aufgrund des erhöhten Personenaufkommens und einer überdurchschnittlichen Zahl relevanter Straftaten gelten die Verbotszonen ganztägig und ganzjährig.
Innerhalb der Bereiche ist das Führen von Waffen und Messern grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten etwa für Polizist*innen, Rettungskräfte sowie bestimmte berufliche Nutzungen, beispielsweise durch Handwerker*innen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden; verbotenerweise mitgeführte Waffen können eingezogen werden. Weitere Informationen unter www.kiel.de/waffenverbot.