Am Wochenende ist es in Kiel zu zwei versuchten Trickdiebstählen nach bekanntem Muster gekommen. In beiden Fällen konnten die betroffenen Seniorinnen die Täter jedoch erfolgreich abweisen.Freitagnachmittag wurde eine 78-Jährige vor ihrer Wohnungstür am Rungholtplatz in Suchsdorf von zwei Frauen angesprochen, die angeblich eine Nachricht für einen Nachbarn hinterlassen wollten und um Zettel und Stift baten. Anschließend gab eine der beiden Frauen vor, dringend auf die Toilette zu müssen. Die Seniorin reagierte 
geistesgegenwärtig und ließ die Tatverdächtigen nicht in ihre 
Wohnung. Sie werden als Ende 30 Jahre alt, ca. 165 cm groß und von 
dunkler Hautfarbe beschrieben. Eine sei schlank, die andere eher 
dicklich.
Samstag versuchte ein etwa 40 Jahre alter Mann gegen 14.45 Uhr 
Einlass in die Wohnung einer 89-Jährigen in der Lensahner Straße in 
Gaarden zu erlangen, in dem er vorgab im Auftrag der Stadtwerke Kiel 
die Heizungen ablesen zu müssen. Auch hier reagierte die Frau richtig
und verweigerte dem Mann den Zutritt, da seitens der Stadtwerke eine 
solche Ablesung nicht angekündigt war. Sie beschrieb den Mann als 
etwa 165 cm groß, von normaler Figur und gepflegter Erscheinung.
Die Kriminalpolizei ermittelt in beiden Fällen und ist auf weitere
Zeugenhinweise angewiesen. Wer Angaben zu den beschriebenen Personen 
machen kann oder wer ebenfalls Opfer einer solchen Tat wurde, wird 
gebeten, sich unter Rufnummer (0431) 160 33 33 mit der Kripo in 
Verbindung zu setzen.
Um sich vor Trickdieben zu schützen, gibt die Polizei folgende 
Hinweise:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
 
- Bei unbekannten Besuchern Nachbarn hinzuziehen oder Besucher zu
 späteren Termin bestellen, wenn eine Vertrauensperson anwesend 
 ist.
 
- Bewahren Sie keine größeren Bargeldbeträge zu Hause auf.
 
- Von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis fordern und
 sorgfältig prüfen.
 
- Im Zweifel vor Einlass bei der Behörde / Betrieb anrufen,
 Telefonnummer selbst heraussuchen.
 
- Lassen Sie nur Handwerker / Personen herein, die Sie auch selbst
 bestellt haben oder die die Hausverwaltung angemeldet hat.
 
- Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige, wenn Sie Opfer einer
 Straftat geworden sind.